Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.04.2002 - 19 U 141/01   

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https://dejure.org/2002,13990
OLG Hamm, 16.04.2002 - 19 U 141/01 (https://dejure.org/2002,13990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2002 - 19 U 141/01 (https://dejure.org/2002,13990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2002 - 19 U 141/01 (https://dejure.org/2002,13990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung von Fensterprofilen: Kauf- oder Werkvertrag? (IBR 2002, 470)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1701
  • ZfBR 2002, 791 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 112/82

    Beratungspflicht des Baustoffherstellers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 19 U 141/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat bisher immer gefolgt ist, kann die Aufrechnung nämlich nur gegenüber dem eigentlichen Kaufpreisanspruch selbst, nicht aber gegenüber Kaufpreisansprüchen oder sonstigen Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften erfolgen (Palandt-Putzo, BGB, 61. Aufl., § 479 Rdn. 3; BGHZ 88, 130).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2002 - 19 U 141/01
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH; daß neben den kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen im eigentlichen Sinne (§§ 459 ff. BGB) der Käufer Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen schuldhafter Schlechtlieferung insoweit verlangen kann, als er durch die Schlechtlieferung Schaden an anderen Rechtsgütern als an der Kaufsache selbst erlitten hat - sogenannter Mangelfolge - oder mittelbarer Schaden (BGHZ 77, 215 ff.).
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